Steuergestaltung – BFH Urteil vom 23.04.2021 AZ: IX R 08/20
Dieses Urteil bezieht sich auf die Rechtsprechung im Steuerrecht, insbesondere in Bezug auf Steuergestaltung oder Steuerplanung. Im Kern besagt dieses Urteil, dass allein der Versuch, Steuern zu sparen, eine Steuergestaltung weder unangemessen macht, noch illegal ist.
Steuergestaltung ist ein legitimes und anerkanntes Mittel für Einzelpersonen und Unternehmen, um ihre steuerliche Belastung zu minimieren, indem sie die zur Verfügung stehenden steuerlichen Vorteile, Abzüge und Anreize nutzen. Die Gestaltung wird jedoch als unangemessen angesehen, wenn sie dazu dient, die Steuerpflicht zu umgehen oder zu vermeiden, was illegal wäre.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Bestreben, Steuern zu sparen, nicht als unangemessen angesehen wird, solange es innerhalb der Grenzen des Steuerrechts erfolgt. Das heißt, die Gestaltung sollte nicht gegen das Steuerrecht verstoßen oder zu einer künstlichen oder nicht realen Situation führen, die nur dazu dient, Steuern zu vermeiden oder zu reduzieren. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Unternehmen künstliche Geschäftsvorfälle schafft, die keinen wirtschaftlichen Zweck haben, außer die Steuerlast zu verringern.
Es ist jedoch immer ratsam, die Hilfe von Steuerexperten in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Steuergestaltung im Einklang mit dem Gesetz steht und die besten Ergebnisse erzielt.